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Falls Sie und Ihr Partner sich einvernehmlich für eine Scheidung entschieden haben, stellt sich häufig die Frage, wie der Ablauf gestaltet ist. Indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben, haben Sie bereits den ersten und schwierigsten Schritt gemacht. Nun sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Scheidungsrecht suchen. Dieser wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele besprechen und Sie über die Rechtslage informieren. Wenn sich beide Ehepartner einig in der Wahl des Anwalts sind, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung des Anwalts. Anschließend wird der Antrag auf Scheidung beim Gericht vorbereitet. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen nun in Einvernehmen mit dem Anwalt geregelt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen:
Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach Prüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Termin angesetzt, an dem beide Parteien erscheinen müssen. Dieser Termin bietet Ihnen die letzte Gelegenheit, der Scheidung zu widersprechen. Andernfalls ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.