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Rechtsanwalt Einvernehmliche Scheidung

Dienstleistung im Familienrecht

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Sie und Ihr Partner beabsichtigen, sich scheiden zu lassen? Scheidungen können sowohl emotional als auch finanziell herausfordernd sein. Hier erfahren Sie mehr über den Verlauf und die Konsequenzen einer einvernehmlichen Scheidung.

Falls Sie und Ihr Partner sich einvernehmlich für eine Scheidung entschieden haben, stellt sich häufig die Frage, wie der Ablauf gestaltet ist. Indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben, haben Sie bereits den ersten und schwierigsten Schritt gemacht. Nun sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Scheidungsrecht suchen. Dieser wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele besprechen und Sie über die Rechtslage informieren. Wenn sich beide Ehepartner einig in der Wahl des Anwalts sind, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung des Anwalts. Anschließend wird der Antrag auf Scheidung beim Gericht vorbereitet. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen nun in Einvernehmen mit dem Anwalt geregelt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen:

  • Wer darf weiterhin in der ehelichen Wohnung wohnen?
  • Wie wird der Hausrat zwischen den Partnern aufgeteilt?
  • Wie gehe ich mit gemeinsamen Verbindlichkeiten um?
  • Wo sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer trägt zukünftig die Ausgaben für die Kinder (Kleidung, Schulbedarf etc.)?
  • Gibt es Ansprüche auf Unterhalt und wenn ja, wie werden diese geregelt?

Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach Prüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Termin angesetzt, an dem beide Parteien erscheinen müssen. Dieser Termin bietet Ihnen die letzte Gelegenheit, der Scheidung zu widersprechen. Andernfalls ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.

Häufige Fragen:

In der Regel weisen die Rentenanwartschaften der Ehepartner unterschiedliche Höhen auf. Der Versorgungsausgleich hat das Ziel, diese Unterschiede auszugleichen. Das Versorgungsausgleichsgesetz legt fest, dass jede während der Ehe erworbene Rentenanwartschaft zu gleichen Teilen zwischen beiden Partnern aufgeteilt wird.
Falls Sie die Kosten des Verfahrens nicht selbst aufbringen können, habe ich die Möglichkeit, beim Staat Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Hierbei ist es notwendig, dass ich als Antragsteller bedürftig bin und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. In diesem Fall fallen die Kosten nicht mir selbst zur Last.
Sie gelten als hilfsbedürftig, sobald Sie nicht in der Lage sind, Ihren eigenen finanziellen Bedarf aus Ihren Einkünften und Vermögenswerten zu decken. Erst in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt bin ich in diesem Fall verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu suchen. Diese Erwerbstätigkeit muss meinen Ausbildungsweg, meine Fähigkeiten, mein Alter und meine Gesundheit berücksichtigen.
Als leistungsfähig wird angesehen, wer in der Lage ist, Unterhalt zu leisten, ohne dabei seinen eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Dabei muss mir als Zahlendem stets ein Selbstbehalt verbleiben. Laut der Düsseldorfer Tabelle beträgt der aktuelle monatliche Eigenbedarf 1.280 Euro für Erwerbstätige und 1.180 Euro für Nichterwerbstätige.
Dies ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf, die auf dem Mindestunterhalt für minderjährige Kinder basiert. Ich aktualisiere die Unterhaltssätze regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag.
In meiner Funktion als Rechtsanwalt informiere ich Sie über Ihre Verpflichtungen bezüglich des Unterhalts für Ihr minderjähriges Kind. Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist das Elternteil, bei dem das gemeinsame minderjährige Kind nicht dauerhaft lebt, verpflichtet, Barunterhalt zu leisten. Bei volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, sind beide Elternteile zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen und Ihr Expartner über ein ausreichendes Einkommen verfügt, habe ich nach der Trennung und bis zur rechtskräftigen Scheidung meiner Ehe Anspruch auf Trennungsunterhalt. Diesen Unterhalt muss ich schriftlich beantragen und das gesamte Einkommen meines Ehepartners angeben.

Rechtsgebiet

Familienrecht — Fachanwaltskanzlei Winkler Freiburg
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