Ich unterscheide zwischen Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie dem Nettoeinkommen, Freibeträgen, Vermögenswerten und dem Alter des Kindes. Einen Maßstab für den Kindesunterhalt bildet dabei beispielsweise die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.