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Die Kosten für einen Ehevertrag bestehen aus Notarkosten und gegebenenfalls Anwaltskosten. Die Notarkosten hängen vom Vermögen beider Ehepartner ab. Zudem können meine Honorare für die Beratung und Ausarbeitung des Vertrags anfallen.
Fehlt ein Ehevertrag, so tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft. Dies bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen geteilt werden muss. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich, die nicht immer den persönlichen Interessen gerecht werden.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Anpassung Ihres Ehevertrags. Vereinbaren Sie jetzt eine individuelle Beratung, um Ihre Interessen rechtssicher abzusichern.