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Rechtsanwalt Beratung zu Umgangs-, Sorge-, Aufenthaltsbestimmungs- und Unterhaltsrecht

Dienstleistung im Familienrecht

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Häufige Fragen:

Wenn eine Einigung nicht erzielt werden kann, habe ich die Möglichkeit, unabhängig vom gemeinsamen Sorgerecht, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht zu beantragen und durchzusetzen. Bei einer erfolgreichen Entscheidung zugunsten eines Elternteils wird das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Sorgerecht getrennt.
Das Umgangsrecht eines Elternteils kann lediglich zum Schutz des Kindeswohls eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Hierfür gelten strenge Voraussetzungen, wie etwa der Verdacht auf Kindesentführung, Kindesmissbrauch, sexuellen Missbrauch oder körperliche Gewalt gegenüber dem Kind.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird das Umgangsrecht festgelegt. Es beinhaltet das Recht bestimmter Personen, wie eines Elternteils, auf Kontakt mit einem minderjährigen Kind. Gleichzeitig hat Ihr Kind auch das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Die Dauer und der Umfang des Umgangsrechts sind jedoch nicht ausdrücklich gesetzlich definiert.
Im echten Wechselmodell verbringt das Kind eine gleiche Zeitspanne mit beiden Elternteilen. Im Gegensatz dazu beschreibt das unechte Wechselmodell eine erweiterte Umgangsregelung, bei der die Kinder mehr Zeit bei einem Elternteil verbringen als beim anderen.
Im Falle des unechten Wechselmodells leistet der unterhaltsberechtigte Elternteil Unterhalt an den Elternteil, der das Kind betreut. Bei einem echten Wechselmodell sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. In der Praxis trägt jeder die Kosten für den Aufenthalt des Kindes. Aufwendige Ausgaben werden entsprechend der Einkommensverhältnisse aufgeteilt.
Auf Antrag kann ich als Rechtsanwalt ein Familiengericht zur Vermittlung anregen. Das Gericht legt einen Termin für die Vermittlung fest, an dem ich als Elternteil sowie das Jugendamt teilnehmen. Sollte keine Einigung erzielt werden können oder ein Elternteil nicht erscheinen, wird das Gericht einen nicht anfechtbaren Beschluss verkünden.
Wenn die Gespräche beim Jugendamt erfolglos bleiben, kann ich das Familiengericht einschalten. Dieses regelt den Umgang nach dem Familienrecht. Dabei verhandle ich über Auflagen zur Einschränkung oder schließe das Umgangsrecht ganz aus. Boykottiert ein Elternteil diese Entscheidung, kann ich dessen Unterhalt kürzen.

Rechtsgebiet

Familienrecht — Fachanwaltskanzlei Winkler Freiburg

Rechtsanwälte

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