Wenn eine Einigung nicht erzielt werden kann, habe ich die Möglichkeit, unabhängig vom gemeinsamen Sorgerecht, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht zu beantragen und durchzusetzen. Bei einer erfolgreichen Entscheidung zugunsten eines Elternteils wird das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Sorgerecht getrennt.