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Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht es Ehepartnern, ihre Ehe zügig und finanziell günstig aufzulösen – ganz ohne belastenden Rosenkrieg. Sind sich beide Partner über die Trennung und die damit verbundenen Konsequenzen einig, reicht die Beauftragung eines Rechtsanwalts für das Scheidungsverfahren aus. Dies reduziert nicht nur die Verfahrensdauer, sondern senkt auch die Kosten erheblich, da lediglich ein Rechtsanwalt mandatiert werden muss. Auf diese Weise wird der Neustart unkompliziert und ohne langwierige juristische Auseinandersetzungen möglich.
Eine Scheidung kann im gegenseitigen Einvernehmen oder im Streitverfahren durchgeführt werden. Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn beide Ehepartner:
Dann reicht es aus, wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag einreicht, während der andere diesem zustimmen kann – ohne einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen.
Ein erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht begleitet Sie professionell und einfühlsam durch das Scheidungsverfahren. Ob einvernehmliche Scheidung oder streitiges Verfahren – er setzt sich für Ihre Interessen ein und sorgt für eine rechtssichere und effiziente Lösung. Lassen Sie sich jetzt beraten!
Selbst bei vollständiger Einigkeit beider Ehepartner müssen für eine einvernehmliche Scheidung bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die maßgebliche gesetzliche Grundlage bildet § 1566 Abs. 1 BGB, welcher das Scheitern der Ehe rechtsverbindlich festlegt.
Für eine Scheidung ohne Rosenkrieg müssen nachfolgende Voraussetzungen gegeben sein:
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist grundsätzlich ein Trennungszeitraum von mindestens einem Jahr erforderlich (das sogenannte Trennungsjahr). Zur Verfahrensbeschleunigung lässt sich der Scheidungsantrag bereits ungefähr 10 Monate nach der Trennung einreichen. Eine individuelle rechtliche Prüfung ist hierbei jedoch unerlässlich, da diese vorzeitige Antragstellung mit gewissen Risiken einhergehen kann.
Die Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht erfolgt durch einen Rechtsanwalt. Dieser Antrag enthält neben Angaben zu beiden Ehepartnern auch Informationen über gemeinsame Kinder, den Trennungszeitpunkt sowie die jeweiligen Scheidungsfolgen.
Eine weitere Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung besteht darin, dass zwischen beiden Ehepartnern Übereinstimmung bezüglich sämtlicher Scheidungsfolgen herrscht. Diese Einvernehmlichkeit muss im Antrag klar zum Ausdruck kommen, was der mandatierte Rechtsanwalt entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus muss der andere Ehepartner der Scheidung zustimmen, sodass das Verfahren ohne konfliktbehaftete Auseinandersetzungen durchgeführt werden kann.
Liegen diese Voraussetzungen vor, lässt sich die Ehe einvernehmlich scheiden – ohne zeitraubende Verfahren oder emotionale Belastungen.
Tipp: Scheidungsfolgen frühzeitig regeln
Zur weiteren Vereinfachung und Verkürzung des gerichtlichen Verfahrens empfiehlt sich die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin lassen sich bereits im Voraus verbindliche Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht treffen, wodurch Auseinandersetzungen vermieden und ein Rosenkrieg verhindert werden können.
Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Kosten und vermeidet einen belastenden Rosenkrieg. Ein erfahrener Rechtsanwalt begleitet Sie durch den gesamten Scheidungsprozess. Lassen Sie sich jetzt beraten!
Bei einer einvernehmlichen Scheidung orientieren sich die Kosten am sogenannten Verfahrenswert. Dieser ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Faktoren:
Anhand dieses Verfahrenswertes ermitteln sich sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Kosten für den Rechtsanwalt.
Gerichtskosten
Anwaltskosten
Fazit: Einvernehmliche Scheidung spart Kosten
Wie lange eine einvernehmliche Scheidung dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab – manche können die Ehepartner selbst beeinflussen, andere liegen in der Verantwortung des Gerichts.
Ein Rechtsanwalt im Familienrecht berät Sie gern und gibt Ihnen eine realistische Einschätzung, mit welcher Dauer Sie in Ihrem konkreten Fall rechnen können.
Obwohl eine einvernehmliche Scheidung zeitsparender und preiswerter als ein gerichtlicher Rosenkrieg ausfällt, existieren gewisse Risiken, die ernst genommen werden müssen. Ein wesentlicher Aspekt betrifft die anwaltliche Vertretung:
Scheidungsfolgenvereinbarung: Absicherung gegen zukünftige Auseinandersetzungen
Damit eine einvernehmliche Scheidung tatsächlich problemlos verläuft, raten wir zur rechtzeitigen Ausarbeitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Dadurch umgehen Sie unliebsame Überraschungen und gewährleisten, dass aus einer harmonischen Trennung kein Rosenkrieg entsteht.
Eine einvernehmliche Scheidung gelingt nur dann vollständig konfliktfrei, wenn sämtliche Scheidungsfolgen eindeutig geklärt sind. Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können alle wesentlichen Rechte und Pflichten nach der Ehe rechtsverbindlich festgelegt werden. Damit umgehen Sie künftige Auseinandersetzungen und verhindern einen unvorhergesehenen Rosenkrieg.
Welche Scheidungsfolgen können einvernehmlich geregelt werden?
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung – Rechtssicherheit für beide Seiten
Schnellere Scheidung durch Verzicht auf den Versorgungsausgleich
Eine frühzeitige Scheidungsfolgenvereinbarung spart Zeit, Kosten und verhindert, dass aus einer unkomplizierten Trennung ein kostspieliger Rosenkrieg wird. Lassen Sie sich jetzt von einem Rechtsanwalt im Familienrecht beraten!
Eine einvernehmliche Scheidung bietet Ihnen den Vorteil einer zügigen und wirtschaftlichen Lösung, die ohne langwierige Konflikte auskommt. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht steht Ihnen während des gesamten Ablaufs zur Seite – angefangen bei der strategischen Vorbereitung bis hin zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Die anwaltliche Unterstützung bei einer einvernehmlichen Scheidung umfasst:
Darüber hinaus erhalten Sie Unterstützung bei der Ausarbeitung oder Überprüfung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, damit Auseinandersetzungen vermieden werden und verbindliche Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht getroffen werden können.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt im Scheidungsrecht gewährleistet, dass Ihre Trennung gerecht und rechtlich einwandfrei abläuft. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und beginnen Sie unbelastet Ihren neuen Lebensabschnitt.