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Rechtsanwalt Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen

Dienstleistung im Erbrecht

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Pflichtteil in Anspruch nehmen

Falls der Erbe die Auszahlung verweigert, kann ich Ihnen dabei helfen, rechtliche Schritte einzuleiten.

  • Ich kann den Erben mit einer Mahnung auffordern.
  • Es ist auch möglich, Ihren Anspruch direkt vor Gericht geltend zu machen. Vor den Landgerichten besteht in diesem Fall Anwaltszwang.
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Häufige Fragen:

Es ist nicht möglich, dass der Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers ausgezahlt wird. Der Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte können allerdings einen Pflichtteilsverzicht unterzeichnen. Im Erbfall besteht dann kein Anspruch mehr, jedoch erhält der Pflichtteilsberechtigte im Gegenzug zu Lebzeiten eine vertraglich vereinbarte Abfindung.
Falls Sie beispielsweise durch ein Testament enterbt wurden, haben Sie als Pflichtteilsberechtigter nach dem Todesfall des Erblassers das Recht, Ihren Anteil am Erbe einzufordern. Hierzu müssen Sie Ihren Anspruch gegenüber den Erben durchsetzen. Für diese Durchsetzung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Ja, damit die Vereinbarung wirksam ist, muss ein Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten geschlossen werden. Diese Vereinbarung wird erst durch eine notarielle Beurkundung rechtskräftig. Der Pflichtteilsverzicht kann nur zu Lebzeiten, also nicht nach dem Tod des Erblassers, erklärt werden.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf den Pflichtteil entstanden ist und in dem der Pflichtteilsberechtigte von der Enterbung Kenntnis erlangt hat. Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, wenn ich den Pflichtteil bei den anderen Erben einklagen muss.
Bei der Durchsetzung des Pflichtteils stehen enterbten Angehörigen dieselben Freibeträge zu wie den Erben. Enterbte Kinder können bei der Erbschaftsteuer einen Freibetrag von 400.000 Euro in Anspruch nehmen, Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro.
Das Nachlassverzeichnis stellt eine detaillierte Zusammenstellung der Vermögensgegenstände, Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen dar. Vermögensgegenstände umfassen beispielsweise Fahrzeuge, Bargeld oder Immobilien, die im Besitz des Verstorbenen waren. Schulden bestehen beispielsweise aus noch offenen Krediten des Erblassers.
Wird die Auszahlung des Pflichtteils von dem Erben böswillig verweigert, können Sie als Pflichtteilsberechtigter rechtliche Schritte einleiten und letztlich Ihren Pflichtteil einklagen. 

Rechtsgebiet

Erbrecht — Fachanwaltskanzlei Winkler Freiburg

Rechtsanwälte

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