Die Erbfolge, die sich nach der Verwandtschaft richtet, wird normalerweise in drei Ordnungen gegliedert, wobei die Vertreter der vorherigen Ordnung Vorrang vor denen der nachfolgenden haben. In der ersten Ordnung sind direkte Abkömmlinge sowie deren Nachkommen enthalten. Zudem wird der Ehepartner berücksichtigt, der nicht zur ersten Ordnung gehört.